Jürgen W. Zander

Rechtsanwalt, Fachanwalt, Notar

31785 Hameln, Stüvestr. 42

Tel. 05151 9317-0

Kanzlei für Baurecht

Bauen ist etwas für Spezialisten.

Das Baurecht auch.

Sie suchen einen Spezialisten für Baurecht?

Wir sind spezialisiert auf das Baurecht und übernehmen Aufträge aus den Bereichen des privaten und des öffentlichen Baurechts und des Vergaberechts.

Sie haben Ihren Betrieb nicht in Hameln, wohnen nicht in Hameln oder die Baustelle ist nicht in Hameln? Kein Problem. Wir arbeiten bundesweit. Wo immer Sie einen Spezialisten für Baurecht benötigen, können wir für Sie tätig sein.

Mehr zu den Gründen, weshalb wir uns auf das Baurecht spezialisiert haben und welche Rechtsgebiete dazugehören, finden Sie auf den Seiten Rechtsgebiete und Fachanwalt.

Warum sollten Sie mit weniger zufrieden sein???


Aktuelles

  • 29.11.2023

    Keine Kostenerstattung bei Mängelbeseitigung vor Vertragskündigung!

    Werden Baumängel vor der Abnahme im Wege der Selbstvornahme beseitigt, ohne dass bei einem VOB-Bauvertrag die Voraussetzungen von § 4 Nr....
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  • 26.10.2023

    Mangel, nur weil keine DIN-gerechte Ausführung?

    Hat der Auftraggeber eine DIN-gerechte Ausführung der Pflasterung eines Parkplatzes zugesagt und haben die Vertragsparteien darüber...
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  • 28.09.2023

    Keine Fachplanung: Haftet Auftragnehmer?

    Der Kläger war beauftragt, eine Warmluftheizung in einem Fitnessstudio zu installieren. Mit seiner Klage verlangt er Zahlung des restlichen...
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Baurecht

Das Baurecht erfordert eine juristische Spezialisierung. Denn nicht nur die Bautechnik wird immer komplizierter, auch das Baurecht entwickelt sich ständig weiter. So gibt es inzwischen zum Baurecht - hierzu gehört das private Baurecht, das öffentliche Baurecht/Bauverwaltungsrecht, das Bauvergaberecht sowie das Architekten- und Ingenieurrecht ...

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Bauverwaltungsrecht

Baurecht geht häufig nicht ohne Verwaltungsrecht. Denn fast jede Baumaßnahme erfordert eine Baugenehmigung. Dies gilt nicht nur für Neubauten. Auch für die baulichen Änderungen bestehender Gebäude oder Anlagen und eine bloße Nutzungsänderung ist grundsätzlich eine Baugenehmigung notwendig. Eine Ausnahme vom Grundsatz der Genehmigungspflicht gilt für bestimmte Wohngebäude, deren Errichtung der Baubehörde lediglich ...