Jürgen W. Zander

Rechtsanwalt, Fachanwalt, Notar

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vertragsmusterHier wird für den Bereich Baurecht auf wichtige Urteile hingewiesen und über aktuelle Rechtsänderungen informiert. Daher empfehlen wir, diese Seite, die regelmäßig ergänzt wird, häufiger aufzurufen.

Haben Sie Fragen oder Anregungen zu den Beiträgen, können Sie dazu das Formular auf der Seite Kontakt nutzen. Sie können uns aber auch telefonisch, per Fax, via E-Mail oder auf dem Postweg erreichen. Alle dafür erforderlichen Daten finden Sie ebenfalls auf der Seite Kontakt.


Gesamt: 16 Treffer

Wie viele Nachbesserungsversuche?

Mi. 28 Jun. 2023

War der erste Mängelbeseitigungsversuch nicht erfolgreich, ist grundsätzlich eine nochmalige Aufforderung zur Mängelnbeseitigung mit Fristsetzung nicht erforderlich. Vielmehr kann der Auftraggeber sofort ein Drittunternehmen mit der Mängelbeseitigung beauftragen und hat der Auftragnehmer die dadurch verursachten Kosten zu übernehmen (OLG Bremen, Urteil - 5 U 35/04 - vom 24.02.2005).

Mängelbeseitigungskosten: Unverhältnismäßig hoch?

Do. 25 Mai. 2023

Der Einwand, die Kosten für die Mängelbeseitigung sind unverhältnismäßig hoch, kann grundsätzlich nur geltend gemacht werden, wenn der Erfolg, der mit der Beseitigung des Baumangels zu erreichen ist, bei Abwägung aller Umstände objektiv in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Kosten der Mängelbeseitigung steht (OLG Köln, Urteil - 7 U 158/08 - vom 16.09.2010).

Keine Fachplanung: Haftet Auftragnehmer?

Fr. 28 Apr. 2023

Der Kläger war beauftragt, eine Warmluftheizung in einem Fitnessstudio zu installieren. Mit seiner Klage verlangt er Zahlung des restlichen Werklohns. Der Auftraggeber macht geltend, die Heizungsanlage sei wegen einer unzureichenden Entlüftung im Saunabereich mangelhaft (OLG Celle, Urteil - 14 U 26/04 - vom 21.10.2004).

Mangelhafte Fliesen gekauft: Umfang der Verkäuferhaftung?

Do. 30 Mär. 2023

Kauft ein Verbraucher eine mangelhafte/fehlerhafte Sache, die er gemäß dem Verwendungszweck eingebaut hat (z. B. Bodenfliesen, Parkettstäbe, Spülmaschine), muss der Verkäufer nicht nur eine neue Sache liefern, sondern auf eigene Kosten die mangelhafte Sache auch ausbauen und die neue Sache einbauen oder die dafür notwendigen Kosten zahlen (EuGH, Urteil - Rs. C-65/09 und Rs. C-87/09 - vom 16.06.2011).

Architekt haftet für Planungsmängel, obwohl der Auftraggeber mit der Ausführung einverstanden war!

Fr. 24 Feb. 2023

Der Architekt ist auch dann verpflichtet, eine Planung für ein dauerhaft mangelfreies Bauwerk zu erstellen, wenn der Auftraggeber damit einverstanden ist, dass bestimmte Bauleistungen (hier: Dehnungsfugen und Gefälle) aus Kostengründen nicht ausgeführt werden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2013 – 23 U 32/13).

Gesamt: 16 Treffer