Jürgen W. Zander

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Schlusszahlungseinrede: Was ist zu beachten?

Di. 28 Dez. 2021

Die Schlusszahlungseinrede des § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn er den Auftragnehmer mit der Unterrichtung über die Schlusszahlung nicht nur auf die Frist für die Erklärung des Vorbehalts, sondern zusätzlich auch auf die weitere Frist für die Begründung des Vorbehalts hinweist (OLG Karlruhe, Urteil – 7 U 254/07 – vom 22.10.2008).

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